Tindern ohne Dienstvorschrift – Auf der Suche nach einem modernen Weltbild

Das Bundesverwaltungsgericht wies am 25.05.2022 die Rechtsbeschwerde der Bataillonskommandeurin Anastasia Biefang gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppengerichts Süd zurück. Dieses hatte Biefang wegen ihres Profils auf einer Dating-App einen Verweis ausgesprochen, weil es Formulierungen enthalte, die den “Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken” würden.

Als Junge Liberale bekennen wir uns zu einer wehrhaften Bundeswehr, die ihrem Anspruch als moderne und offene Arbeitgeberin gerecht wird. Das Sexualleben eines Menschen ist höchst persönlich. Einseitige, konservative Moralvorstellungen im Hinblick auf Sex und Beziehung sind für uns kein Argument für disziplinarrechtliche Verweise von Soldat:innen. Hierfür ist der rechtliche Rahmen zu schaffen, der für Rügen, die die individuelle Lebensgestaltung berühren, keinen Platz mehr lässt. Die Entscheidung gegen Biefang legt die Notwendigkeit einer Neuregelung in dieser Frage deutlich offen. Wir zeigen uns solidarisch mit Biefang sowie allen Soldat:innen, die sich auf Basis dieser Entscheidung in ihrem Recht der freien Ausübung ihres Sexuallebens beschnitten werden.

Aus diesem Grund fordern wir als Junge Liberale dem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung auch im Umfeld einer Tätigkeit als Soldat:in ausreichend Berücksichtigung zukommen zu lassen. Wir fordern eine Ergänzung in § 17 Soldatengesetz (SG), die klarstellt, dass Verhaltensweisen, die Ausdruck höchstpersönlicher Lebensführung und Haltung sind und von der Rechtsordnung nicht missbilligt werden, kein Dienstvergehen darstellen.

Zudem fordern wir langfristige eine grundlegende Reform des Soldatengesetzes, die der Rolle der Soldat:innen als Staatsbürger:innen in Uniform mit staatsbürgerlichen Rechten und Freiheiten ausreichend Rechnung trägt.