17.07.2016

Kunst ist nicht national – gegen das Kulturgutschutzgesetz

Die Jungen Liberalen Hamburg lehnen das neue Kulturschutzgesetz aus folgenden Gründen ab:

1. Kunstgegenstände mit bestimmten Eigenschaften sollen erst ins Ausland ausgeführt werden dürfen, wenn die jeweilige Landeskulturbehörde ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Unter Zuhilfenahme eines Sachverständigenrats entscheidet die Landeskulturbehörde dann über die Eintragung des Kunstgegenstandes in das Verzeichnis nationalen Kulturguts. Ist der Kunstgegenstand als „nationales Kulturgut erfasst worden, liegt nach Auffassung der Jungen Liberalen Hamburg ein schwerer Einschnitt in das Eigentumsrecht vor.

2. Bei einer Eintragung dürfen solche Kulturgüter nur noch mit Genehmigung der  Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ausgeführt werden. Dieses Vorgehen ist  abzulehnen, da nach dem Grundgesetz die Kulturverwaltung ausschließlich Ländersache ist.

3. Bei einer Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung und dem damit einhergehenden Eintrag in das Verzeichnis nationalen Kulturguts ist dem Eigentümer der Weg zum internationalen Kunsthandel verwehrt. Es besteht nur noch eine Verkaufsmöglichkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dabei besteht keine Ankaufspflicht seitens des Staates. Im Zweifelsfall ist ein Verkauf nicht mehr möglich bzw. nur noch zu Bruchteilen des internationalen Marktwertes.

4. Die Einführung des neuen Begriffs „Nationales Kulturgut“ ist abzulehnen.

Weitere Beschlüsse

14.02.2026

Deutscher werden? – Juden, Frauen und LGBTQIA+ achten!

Der Einbürgerungstest ist ein wesentlicher Bestandteil des formalen Integrationsprozesses für jeden Ausländer, der Deutscher werden möchte – die Verleihung der...
14.02.2026

KI-Kompetenzen in der schulischen Bildung verankern

Die Jungen Liberalen Hamburg sind der Überzeugung, dass KI verbindlich, fächerintegriert und pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden soll – als Werkzeug,...
14.02.2026

Schweigen dürfen, nicht nur müssen – Sozialarbeit rechtlich stärken

Obwohl Sozialarbeiter nach § 203 StGB bereits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und damit strafrechtlich für die Wahrung vertraulicher Informationen einstehen,...