Besondere Lernleistung einheitlich in Hamburg gestalten

Die Jungen Liberalen Hamburg fordern, dass der §8 APO-AH (Ausbildungs- und Prüfordnung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife) wie folgt geändert wird:

§ 8 Besondere Lernleistung

(1) Die Schülerinnen und Schüler können einzeln oder in Gruppen eine besondere Lernleistung erbringen, die sich über mindestens zwei Semester erstreckt. Eine besondere Lernleistung kann insbesondere ein umfassender Beitrag zu einem von einem Bundesland geförderten Wettbewerb sein oder eine wissenschaftspropädeutische Arbeit, die das Ergebnis eines umfassenden, auch fächerübergreifenden Projekts oder Praktikums in einem Bereich, der sich einem Fach aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zuordnen lässt.

Des weiteren fordern die Jungen Liberalen, dass von der Behörde für Schule und Berufsbildung eine landeseinheitliche Richtlinie für die besondere Lernleistung entwickelt wird.

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