Entscheidung pro Bürgerrechte

Der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen und Bürgerschaftsabgeordnete Daniel OETZEL zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg, nach der die Einrichtung von Gefahrengebieten, die eine verdachtsunabhängige Kontrolle von Bürgern erlaubt, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

“Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts angesichts des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs, den polizeiliche Maßnahmen ohne begründeten Verdacht darstellen. Sie zeigt, dass jeder Einzelne sich auf die verfassungsmäßig gewährten Freiheitsrechte verlassen kann.

Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung auch den rot-grünen Senat dazu bewegt, auf Bürgerrechte in Zukunft mehr Acht zu geben, sei es beim Polizeirecht oder auch ganz generell bei allen anderen Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freiheit beschränken.“

 

Sollten Sie Fragen bzw. Interviewwünsche zur Arbeit der Jungen Liberalen im Allgemeinen oder zum Thema haben, so wenden Sie sich jederzeit gerne an unseren Pressesprecher: